Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats im voraus auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Fällt das Training, bedingt durch Krankheit, Feiertage oder Dojoferien aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Monat, so ist der Beitrag dafür zu entrichten, wenn das reguläre Training vor dem 16. des laufenden Monats beginnt. Der monatliche Mitgliedsbeitrag hängt von der Anzahl der besuchten wöchentlichen Trainingsgruppen ab.
Der Grundpreis für die Teilnahme einer einzelnen Trainingsgruppe beträgt 35 € im Monat. Trainieren mehr als ein Familienmitglied im Dojo bieten wir einen Familienrabatt von 25% an. Je nach Teilnahmehäufigkeit und Familienrabatt staffelt sich somit der monatliche Beitrag je Mitglied folgendermaßen:
| Termine pro Woche | 1 | 2 | 3 | alle |
| Grundpreis | 35,00 € | 45,00 € | 50,00 € | 55,00 € |
| Familienrabatt | 26,25 € | 33,75 € | 37,50 € | 41,25 € |
2. Sozialermäßigung
Mitgliedern, die aufgrund nachvollziehbarer sozialer Härten nicht den vollen Beitrag bezahlen können, wird auf Anfrage eine individuelle Ermäßigung angeboten.
3. Kündigung
Der Vertrag kann beidseitig monatlich gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn nicht 4 Wochen vor Anfang des nächsten Monats schriftlich gekündigt wird. Der Nachweis des Zugangs der Kündigung ist vom kündigenden Vertragspartner zu führen. Im Falle nicht unerheblicher Pflichtverstöße besteht ein außerordentliches sofortiges Kündigungsrecht.
4. Änderungen des Vertragsgegenstandes
Bei Änderungen des Vertragsgegenstandes (z.B. wg. häufigeren Trainings, Rabattwechsel, Preiserhöhung,...) wird der laufende Vertrag fristgemäß gekündigt und ein passender Anschlußvertrag angeboten.
5. Trainingszeiten
Die aktuellen Trainingszeiten und -Tage liegen im Dojo aus. Änderungen bleiben dem Dojo vorbehalten und werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben, um eine fristgemäße Kündigung zu ermöglichen. An Feiertagen, sowie während der Dojoferien findet kein Training statt.
6. Weisungsbefugnis / Sorgfaltspflicht / Allgemeine Verhaltensregeln
Jedes Mitglied hat den Anweisungen der Übungsleiter im Dojo Folge zu leisten und haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für Sachbeschädigung oder Verletzung anderer. Allgemeine Verhaltensregeln, welche im Dojo aushängen sind zu befolgen.
7. Haftung
Für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Jegliche Haftung der Übungsleiter bzw. des Dojos und seiner Organe für Gesundheits-, Vermögens- oder Eigentumsschäden, die das Mitglied vor, während oder nach dem Training, bei Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen des Dojos erleidet, wird auf Fälle grober Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Kranken- und Haftpflicht-Versicherung
Mit diesem Vertrag bestätigt das Mitglied, daß es eine Kranken- und eine private Haftpflichtversicherung hat. Behandlungskosten und Schadensersatzansprüche, die ohne mutwilliges Verschulden des Übungsleiters entstehen, sind vom Mitglied selbst zu tragen. Die Teilnahme am Training setzt eine allgemeine "Sportgesundheit" voraus. Diese kann vom Hausarzt im Rahmen einer Sportuntersuchung bestätigt werden. Auf chronische Erkrankungen oder sonstige körperliche / geistige Einschränkungen sind die Übungsleitern ausdrücklich hinzuweisen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird sie von vornherein durch eine dem geltenden Recht entsprechende Regelung ersetzt, die der unwirksamen Regelung hinsichtlich ihres ursprünglichen Sinnes und Zwecks am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.
Ki Aikido Dojo Infinity moves, Inhaberin Iris Scanlon, Von-Bock-Str.41, 45468 Mülheim / Ruhr Tel.: 0208 / 9602104; Postbank Essen Kto: 480 786 433 BLZ: 360 100 43